# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
## für Kursangebote von Casa della Vita
**Stand: September 2026**
### 1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin ist:
**Nadine Tullio**
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
**Casa della Vita**
*Leben • Lernen • Bewegen • Wachsen*
[Anschrift ergänzen]
[E-Mail-Adresse ergänzen]
– nachfolgend „Casa della Vita“ genannt.
1.2 Casa della Vita ist die Dachmarke für verschiedene Kurs-, Bewegungs-, Gesundheits- und Bildungsangebote.
Hierzu gehören insbesondere die Bereiche:
* **Casa dei Bambini** – Angebote für Babys, Kinder und Familien
* **Casa dello Sport** – Sport- und Bewegungsangebote für Erwachsene
* **Casa dei Prävention** – Präventions- und Gesundheitsangebote
* **Casa dei Kita** – Kursangebote und Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
* **Casa dei Academy** – Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote
sowie weitere zukünftig unter Casa della Vita angebotene eigene Kurs- und Veranstaltungsformate.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Casa della Vita und ihren Kundinnen und Kunden über Kurse, Kursreihen, Workshops, Veranstaltungen, Mehrfachkarten und vergleichbare Angebote, soweit für das jeweilige Angebot keine gesonderten Bedingungen gelten.
1.4 Für Angebote, die lediglich von Nadine Tullio bzw. Casa della Vita im Auftrag oder in Kooperation mit einem anderen Veranstalter durchgeführt werden und bei denen der Vertrag unmittelbar mit diesem Veranstalter zustande kommt, gelten dessen Vertrags- und Teilnahmebedingungen.
Dies betrifft insbesondere Angebote, bei denen Anmeldung, Abrechnung und Vertragsschluss über einen Kooperationspartner erfolgen.
1.5 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Vertragsabschlüsse.
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### 2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das von Casa della Vita bereitgestellte Online-Buchungs- bzw. Anmeldesystem oder über einen anderen ausdrücklich angebotenen Anmeldeweg.
2.2 Mit der verbindlichen Buchung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das ausgewählte Angebot ab.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung durch Casa della Vita zustande.
2.4 Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen bzw. Anmeldungen.
2.5 Ist ein Angebot bereits ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Soweit angeboten, kann eine Aufnahme auf eine Warteliste oder Interessentenliste erfolgen.
2.6 Die Anmeldung ist nach Zustandekommen des Vertrages verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr.
2.7 Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person.
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### 3. Leistungsumfang und Kursdurchführung
3.1 Art, Umfang, Termine, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Angebotsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
3.2 Casa della Vita ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen die eingesetzte Kursleitung zu wechseln, sofern dadurch der wesentliche Inhalt und Charakter des gebuchten Angebots nicht verändert wird.
3.3 Geringfügige Änderungen des Ablaufs, der Inhalte oder organisatorischer Einzelheiten bleiben vorbehalten, soweit diese für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zumutbar sind und der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.
3.4 Die jeweiligen Haus-, Bade-, Sicherheits- und Hygieneregeln der genutzten Schwimmbäder, Sportstätten, Kindertageseinrichtungen oder sonstigen Veranstaltungsorte sind verbindlich einzuhalten.
3.5 Den Anweisungen der Kursleitung sowie des Personals der jeweiligen Einrichtung ist insbesondere in Sicherheitsfragen Folge zu leisten.
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### 4. Preise, Rechnung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
4.2 Die Rechnung wird grundsätzlich elektronisch an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
4.3 Soweit für ein Angebot eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann der Rechnungsversand vom Erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.
4.4 Die Kursgebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
Ist auf der Rechnung keine abweichende Frist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist **14 Tage ab Rechnungsdatum**.
4.5 Erfolgt eine Buchung kurzfristig und beginnt der gebuchte Kurs innerhalb von sieben Tagen, ist die vollständige Kursgebühr spätestens vor Kursbeginn zu entrichten.
4.6 Eine Barzahlung ist nur möglich, sofern diese ausdrücklich angeboten oder individuell vereinbart wurde.
4.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Casa della Vita ist berechtigt, nach erfolgloser Zahlungserinnerung gesetzlich zulässige Mahnkosten geltend zu machen.
4.8 Erfolgt auch nach einer Zahlungserinnerung und angemessener Nachfrist keine Zahlung, kann Casa della Vita vom Vertrag zurücktreten und den reservierten Platz anderweitig vergeben.
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### 5. Rücktritt und Stornierung durch die Kundin oder den Kunden
5.1 Die Buchung eines Kurses bzw. Angebots ist verbindlich.
Eine Stornierung muss in **Textform**, beispielsweise per E-Mail, gegenüber Casa della Vita erklärt werden.
5.2 Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei Casa della Vita maßgeblich.
5.3 Bei einer Stornierung gelten grundsätzlich folgende Stornierungskosten:
* **mehr als 14 Tage vor Beginn:** 10,00 €
* **14 Tage oder weniger vor Beginn:** 50 % der vereinbarten Kursgebühr
* **ab Beginn des gebuchten Kurses bzw. Angebots:** bis zu 100 % der vereinbarten Kursgebühr
5.4 Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Casa della Vita durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Kann der frei gewordene Platz vollständig anderweitig vergeben werden, werden ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen entsprechend berücksichtigt.
5.6 Gesetzlich bestehende Rechte zur außerordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
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### 6. Widerrufsrecht
6.1 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Dies kann insbesondere für fest terminierte Kursreihen, Schwimmkurse, Sportkurse, Workshops und Veranstaltungen gelten.
6.2 Soweit bei einem konkreten Angebot ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden unberührt.
6.3 Freiwillig eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten gemäß diesen AGB bestehen unabhängig von einem eventuell bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.
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### 7. Versäumte Kurseinheiten durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
7.1 Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht an einer gebuchten Kurseinheit teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Dies gilt insbesondere bei:
* Krankheit,
* Urlaub,
* privaten Terminen,
* beruflicher Verhinderung oder
* sonstigen persönlichen Gründen.
7.2 Bei geschlossenen Kursreihen besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, eine versäumte Einheit in einer anderen Kursgruppe nachzuholen.
7.3 Dies gilt auch, wenn die Verhinderung rechtzeitig vor der jeweiligen Kurseinheit mitgeteilt wurde.
7.4 Wird im Einzelfall freiwillig eine Nachholmöglichkeit angeboten, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine Nachholmöglichkeit in zukünftigen Fällen.
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### 8. Mehrfachkarten und flexible Kurskarten
8.1 Für Angebote, die über eine 5er-Karte oder eine vergleichbare Mehrfachkarte gebucht werden, gelten ergänzend die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Bedingungen.
8.2 Die Gültigkeit beginnt grundsätzlich mit dem ersten Nutzungstag, sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
8.3 Ist für eine Mehrfachkarte beispielsweise eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten angegeben, müssen die enthaltenen Kurseinheiten innerhalb dieses Zeitraums genutzt werden.
8.4 Nicht innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums genutzte Einheiten verfallen grundsätzlich mit Ablauf der Gültigkeit, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
8.5 Mehrfachkarten sind grundsätzlich personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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### 9. Ausfall einzelner Kurseinheiten durch Casa della Vita
9.1 Muss eine Kurseinheit aus Gründen ausfallen, die Casa della Vita zu vertreten hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
9.2 Kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird die auf die ausgefallene Kurseinheit entfallende Gebühr erstattet oder gutgeschrieben.
9.3 Wird ein angebotener Ersatztermin von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin.
9.4 Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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### 10. Ausfall aufgrund äußerer Umstände
10.1 Kann ein Angebot aufgrund von Umständen nicht oder nicht wie geplant stattfinden, auf die Casa della Vita keinen unmittelbaren Einfluss hat, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst zeitnah informiert.
Hierzu zählen beispielsweise:
* kurzfristige Schließungen eines Schwimmbades oder Veranstaltungsortes,
* technische Störungen,
* behördliche Anordnungen,
* außergewöhnliche Witterungsbedingungen oder
* vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
10.2 Soweit organisatorisch möglich und zumutbar, wird ein Ersatztermin angeboten.
10.3 Ist die Leistung dauerhaft nicht mehr durchführbar, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Entgelte für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend berücksichtigt bzw. erstattet.
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### 11. Absage eines Kurses oder Angebots
11.1 Casa della Vita behält sich vor, einen Kurs oder ein anderes Angebot insbesondere aufgrund folgender Umstände abzusagen:
* Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
* Erkrankung oder Ausfall der Kursleitung,
* Nichtverfügbarkeit der vorgesehenen Räumlichkeiten oder Wasserfläche,
* Schließung des Veranstaltungsortes oder
* andere erhebliche organisatorische Gründe.
11.2 Wird ein kompletter Kurs vor Beginn abgesagt, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
11.3 Muss eine bereits begonnene Kursreihe endgültig beendet werden und können keine Ersatztermine angeboten werden, wird die Kursgebühr für die nicht mehr erbrachten Einheiten anteilig erstattet.
11.4 Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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### 12. Besondere Bedingungen für Schwimm- und Wasserkurse
12.1 Bei Eltern-Kind-Schwimmkursen und anderen Kursen, bei denen laut Kursbeschreibung eine Begleitperson im Wasser vorgesehen ist, muss das Kind während der gesamten Kurseinheit durch eine geeignete volljährige Begleitperson begleitet werden.
12.2 Kinder und Begleitpersonen dürfen das Wasser grundsätzlich erst nach Freigabe durch die Kursleitung betreten.
12.3 Die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der jeweiligen Begleitperson bleibt vor Beginn, nach Ende sowie außerhalb der unmittelbar angeleiteten Kursinhalte bestehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.4 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitpersonen haben den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung und des Badpersonals Folge zu leisten.
12.5 Das eigenständige Benutzen von Rutschen, Sprunganlagen oder sonstigen Bereichen des Schwimmbades vor, während oder nach dem Kurs gehört grundsätzlich nicht zum gebuchten Kursangebot, sofern es nicht ausdrücklich Bestandteil der jeweiligen Kursstunde ist.
12.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, ansteckenden Erkrankungen oder anderen Umständen, durch die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefährdet werden könnte, ist von einer Teilnahme abzusehen.
12.7 Bei Unsicherheit hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung für einen Schwimm-, Sport- oder Bewegungskurs sollte vor Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
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### 13. Besondere Bedingungen bei Kinder- und Eltern-Kind-Angeboten
13.1 Soweit ein Angebot als Eltern-Kind-Kurs ausgeschrieben ist, ist die Teilnahme der angegebenen Begleitperson Bestandteil des Kurskonzeptes.
13.2 Eltern und Begleitpersonen tragen außerhalb der angeleiteten Kursübungen grundsätzlich die Aufsichtspflicht für das von ihnen begleitete Kind.
13.3 Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Übungen aus Sicherheitsgründen an Alter, Entwicklungsstand und individuelle Fähigkeiten der Kinder anzupassen.
13.4 Eine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Entwicklungs-, Lern- oder Leistungsziels innerhalb eines bestimmten Kurszeitraums wird nicht übernommen.
Dies gilt insbesondere für das Erreichen bestimmter Schwimmabzeichen oder Schwimmfähigkeiten.
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### 14. Gesundheit und Eigenverantwortung
14.1 Die Teilnahme an Sport-, Bewegungs- und Wasserkursen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung.
14.2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, vor der Teilnahme einzuschätzen, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
14.3 Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung des Kurses erheblich sein können, sollten der Kursleitung vor Beginn mitgeteilt werden, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.
14.4 Die Angebote von Casa della Vita ersetzen keine ärztliche, therapeutische oder medizinische Behandlung, sofern das jeweilige Angebot nicht ausdrücklich als entsprechende Leistung ausgewiesen ist.
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### 15. Ausschluss von der Teilnahme
15.1 Casa della Vita ist berechtigt, Teilnehmerinnen, Teilnehmer oder Begleitpersonen von einer einzelnen Kurseinheit auszuschließen, wenn trotz Aufforderung wesentliche Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden.
15.2 Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn durch das Verhalten einer Person eine konkrete Gefährdung anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsteht oder der Kursablauf erheblich und wiederholt gestört wird.
15.3 Ein Ausschluss erfolgt stets unter angemessener Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
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### 16. Haftung
16.1 Casa della Vita haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Casa della Vita, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16.2 Für sonstige Schäden haftet Casa della Vita uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
16.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.5 Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.
16.6 Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Schmuck, Wertgegenstände, Kinderwagen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände übernimmt Casa della Vita keine Verwahrung. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
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### 17. Foto- und Videoaufnahmen
17.1 Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch Casa della Vita zu Werbe-, Social-Media- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung, soweit diese gesetzlich erforderlich ist.
17.2 Die Zustimmung zu Foto- und Videoaufnahmen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs.
17.3 Eine erteilte Einwilligung kann entsprechend den darin enthaltenen Bedingungen widerrufen werden.
17.4 Private Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmerinnen, Teilnehmer oder Begleitpersonen dürfen die Persönlichkeitsrechte anderer Personen nicht verletzen.
17.5 Zusätzlich gelten die jeweiligen Regelungen des Schwimmbades, der Sportstätte oder des Veranstaltungsortes zu Foto- und Videoaufnahmen.
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### 18. Kommunikation
18.1 Vertragsrelevante Informationen, Rechnungen, Terminänderungen und organisatorische Hinweise können an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
18.2 Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben sowie Änderungen der Kontaktdaten mitzuteilen.
18.3 Ergänzende organisatorische Kommunikation kann – soweit hierfür die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden – insbesondere über WhatsApp oder vergleichbare Kommunikationswege erfolgen.
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### 19. Kooperationen und Angebote externer Partner
19.1 Casa della Vita arbeitet teilweise mit Vereinen, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen zusammen.
19.2 Entscheidend für die Anwendung dieser AGB ist, wer Vertragspartner der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ist.
19.3 Erfolgt die Buchung und Abrechnung unmittelbar über Casa della Vita, gelten grundsätzlich diese AGB.
19.4 Erfolgen Anmeldung, Vertragsschluss und Abrechnung dagegen unmittelbar über einen Kooperationspartner, gelten dessen Bedingungen.
Insbesondere können für Rehabilitationssport oder vergleichbare Angebote über Vereine gesonderte Vertrags- und Teilnahmebedingungen des jeweiligen Vereins gelten.
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### 20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
20.2 Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam.
Anstelle einer unwirksamen oder nicht wirksam einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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# Casa della Vita
**Inhaberin: Nadine Tullio**
### Leben • Lernen • Bewegen • Wachsen
**Stand: September 2026**